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Zuzahlungsbefreiung

Zuzahlungen bedeuten, dass Sie sich an den Kosten für bestimmte medizinische Leistungen beteiligen. Sie gelten zum Beispiel für Arzneimittel, Fahrkosten und Krankenhausbehandlungen. Damit dabei niemand finanziell überfordert wird, gibt es eine Belastungsgrenze. Sobald diese erreicht ist, können Sie für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Die Belastungsgrenze wird jedes Jahr neu ermittelt.

 

Folgende Regeln gelten für die Zuzahlungen:

 

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind, außer bei Fahrkosten, von Zuzahlungen befreit.
  • Schwangere müssen keine Zuzahlung leisten, wenn die Leistung aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder der Entbindung erforderlich ist.
  • Erwachsene zahlen maximal zwei Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zu.
  • Für Patienten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent.

 

Die Belastungsgrenze errechnet sich aus den Brutto-Einnahmen, die für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen( z.B. Arbeitsentgelt, Sonderzahlungen, Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Leistungen der Agentur für Arbeit, Renten, Unterhalt, etc.).

Von den Einnahmen werden Freibeträge abgezogen.

  • 5.229 Euro (2016) / 5.355 Euro (2017) für den ersten Angehörigen wie den Ehegatten/ Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • 7.248 Euro (2016) / 7.356,00 (2017) für jedes zu berücksichtigende Kind

Besonderheit:

Bei Versicherten, die im gesamten Kalenderjahr Arbeitslosengeld 2 beziehen, werden keine Freibeträge vom Haushaltseinkommen abgezogen. Die jährliche Belastungsgrenze liegt in diesem Fall bei 98,16 Euro (2017) und bei 49,08 Euro (2017) für schwerwiegend chronisch Kranke.

 

Was zählt nicht zu den Leistungen, die bei der Belastungsgrenze berücksichtigt werden?

  • Eigenanteil Zahnersatz
  • Eigenanteile für Hilfsmittel, die gleichzeitig Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind (z.B. orthopädische Schuhe)
  • Kosten für Leistungen, die ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden
  • Aufwendungen für Mittel, für die die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen darf.
  • Kosten für IGeL-Leistungen

Wie kann ich von den Zuzahlungen befreit werden?

Sie lassen sich einen formlosen Antrag von ihrer Krankenkasse zuschicken.

Sie benötigen des Weiteren:

  • Alle Quittungen über geleistete gesetzliche Zuzahlungen. Wichtig ist, dass Ihre persönlichen Daten vermerkt sind. Bei Rechnungen, ist zusätzlich ein Zahlungsnachweis (Kontoauszug) notwendig.
  • Kopien aller Nachweise über Ihre Einnahmen (Gehaltsbescheinigung, inklusive Sonderzuwendungen,aktueller Rentenbescheid, Bescheid über Grundsicherungsleistungen oder Arbeitslosengeld II)
  • Chronisch Kranke legen bitte zusätzlich die Bescheinigung des Arztes bei, dass eine schwerwiegende chronische Erkrankung vorliegt.

Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Antrags!

11/07/17

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