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AMBULANTER PFLEGEDIENST

NACHRICHTEN

Wer finanziert die Pflege des alten Menschen?

Man unterscheidet in der ambulanten Pflege zwischen Behandlungspflege und den Leistungen der Pflegeversicherung

 

Unter Behandlungspflege versteht man Dinge wie z.B. Injektionen, Verbände, Katheterisierungen, Infusionen oder auch Medikamentengaben. Diese werden von einem Arzt verordnet und ihr Pflegedienst rechnet dies mit Ihrer Krankenkasse ab.

 

Bei den Leistungen der Pflegeversicherungen ist dies anders geregelt.

Sie legen mit uns die entsprechenden Leistungen fest.

  • Wir rechnen mit der Pflegekasse ab, sobald der Pflegegrad anerkannt ist.
  • Übersteigen die Kosten der erbrachten Leistungen den Anteil der Pflegekasse oder sie besitzen keinen Pflegegrad, so rechnen wir mit ihnen ab.
  • Wenn die Kosten weder von der Krankenkasse, noch von der Pflegekasse übernommen werden und ihr Einkommen nicht ausreicht, dann rechnen wir mit dem Sozialhilfeträger ab.
18/05/17

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