Erhöhter Pflegebedarf, und jetzt?
Es besteht bereits ein Pflegegrad, doch der Pflegebedarf hat sich erhöht.
Es muss ein Höherstufungsantrag gestellt werden.
Wer kann den Antrag stellen?
- Der Pflegebedürftige selbst
- Ein Bevollmächtigter oder eine gesetzliche Betreuung
- Bei Kindern und Jugendlichen der gesetzliche Vertreter
Wie beantrage ich eine Höherstufung?
Wenden Sie sich, wie bei der Ersteinstufung formlos an ihre Krankenkasse.
Natürlich können Sie sich zur Hilfsstellung beim ausfüllen des Formulars an eine Pflegeberatung oder auch an uns wenden.
Wichtig wäre auch hier ein Pflegetagebuch zu führen, indem sie festhalten, welche Tätigkeiten Sie täglich für den Pflegebedürftigen ausführen und in wie weit sich der Pflegebedarf verändert hat..
Was passiert dann?
Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) setzt sich, wie beim Erstantrag mit ihnen in Verbindung und macht einen Begutachtungstermin mit Ihnen aus.
Die Begutachtung verläuft, wie bei der Erstbegutachtung. Der Gutachter hat das Erstgutachten vorliegen und nimmt Bezug darauf und hinterfragt, wo sich die Änderungen ergeben haben
Nach der Begutachtung durch den medizinischen Dienst erhalten Sie das neue Gutachten mit der neuen Einstufung.
Der Pflegegrad wurde nicht erteilt oder ist zu niedrig?
Natürlich haben Sie auch hier wieder 4 Wochen Zeit in Widerspruch zu gehen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
08/06/17
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