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Die Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine andere Person, in einer Notfallsituation, bestimmte oder alle Aufgaben für sie zu regeln.Das bedeutet, dass diese, von ihnen bestimmte Person, Aufgaben in ihrem Sinne regelt. Damit kann eine gesetzliche Betreuung meist gemieden werden.

Muss eine Vorsorgevollmacht schriftlich vorhanden sein?

Ja. Falls jemand nicht mehr in der Lage ist zu schreiben, muss die Vorsorgevollmacht notarisch beglaubigt werden.Dies wäre ebenfalls juristisch sinnvoll, wenn Häuser oder Grundstücke vorhanden sind.

Können dies meine Angehörigen nicht ohne Vorsorgevollmacht entscheiden?

Nein, dies geht leider nicht. Fehlt eine Vorsorgevollmacht und sie selbst sind nicht mehr in der Lage zu entscheiden, dann wird vom Amtsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestimmt. Dies kann durchaus ein Familienangehöriger sein oder auch ein hauptamtlicher Betreuer.

Was kann ich in der Vorsorgevollmacht regeln?

Man kann einzelne Aufgabenbereiche festlegen oder auch alle.

Diese wären:

  • Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
  • Gesundheitssorge/ Pflegebedürftigkeit
  • Behörden
  • Vermögenssorge
  • Post und Fernmeldeverkehr
  • Vertretung vor Gericht
  • Unterschriftvollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Regelung über den Tod hinaus
  • Weitere Regelungen

Gibt es Vordrucke?

Natürlich gibt es auch viele im Internet, z.B. Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Wonach soll ich einen Bevollmächtigten auswählen?

Es muss eine absolute Vertrauensperson sein, der sie und ihre Bedürfnisse sehr gut kennt. Er soll notwendige Entscheidungen in ihrem Sinne treffen können. Er sollte für sie schnell vor Ort sein und sie regelmäßig aufsuchen. Natürlich kann dies auch ein Angehöriger sein

Wo sollte ich die Vorsorgevollmachthinterlegen?

Erklären sie ihrem Bevollmächtigten, wo die Vorsorgevollmacht im Notfall zu finden ist. Falls sie notariell beglaubigt wurde, ist beim Notar eine Kopie hinterlegt.

Muss die Vorsorgevollmacht regelmäßig erneuert werden?

Nein, sie gilt bis auf Widerruf.

17/05/17

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