Die Pflegedienstleitung (PDL)
Die PDL ist die Leitende Pflegefachkraft mit entsprechender Weiterbildung, z.B. einem Fachhochschulabschluss oder einer Fachweiterbildung.
Die Qualifikationen zur Pflegedienstleitung sind bundesweit aber nicht einheitlich.
Aufgaben einer Pflegedienstleitung:
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verwaltende und organisatorische Aufgaben wie z.B. die Personalplanung, die Organisation der Dienstpläne und die Kontrolle der Einhaltung der Qualitätsstandards
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Personalbedarfsplanung und Personalförderung
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Koordination von internen, wie auch externen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
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Im Rahmen Qualitätssicherung entwickelt sie Konzepte, setzt das Pflegemodell um und konzipiert Maßnahmen zur Verbesserung Qualitätsmanagementsystems.
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Sie pflegt Kontakte zu den Patienten/Bewohnern, ihren Angehörigen oder den Mitarbeitern, ebenfalls mit anderen Arbeitsbereichen des Arbeitgebers und mit externen Dienstleistern
Viele Aufgabengebiete variieren, da das Aufgabenfeld oft vom Management abhängt.
Welche Voraussetzung benötige ich für die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung?
- Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, als Altenpfleger/in.
- 2 Jahre praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf innerhalb der letzten 8 Jahre
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09/06/17
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