DAS PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 2017
Die Sozialgesetzgebung wird durch die Pflegestärkungsgesetze (PSG) umfassend reformiert. Diese Änderungen, die eine gerechtere Verteilung der Pflegeleistungen zum Inhalt haben, werden seit 2014 in mehreren Etappen schrittweise umgesetzt.
Waren es nämlich bislang vorwiegend körperliche Beeinträchtigungen, die zur Einstufung in eine entsprechende Pflegestufe führten, so wird der Zugang zu den Pflegegraden der Pflegeversicherung zukünftig auch bei geistigen, kognitiven oder psychischen Erkrankungen (zum Beispiel Demenz) möglich.
DAS NEUE BEGUTACHTUNGSVERFAHREN
Das neue Verfahren, auch Neues Begutachtungsassessment oder NBA genannt, wird weiterhin durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt. Dabei wird jeder neue Antragsteller mit Hilfe eines Fragebogens begutachtet. Festgestellt wird der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit. Nach diesem Gutachten entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob und welchen Pflegegrad sie ihrem Versicherten zubilligt.
Der Prüfer ermittelt anhand eines Punktesystems, wie selbstständig der Pflegebefürftige noch ist und welche Situationen er noch bewältigen kann.Je mehr Punkte dabei vergeben werden, desto höher ist die Einstufung in einen Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen können durch die Pflegekasse genehmigt werden.Pflegebedürftige, die bereits vor dem 01.01.2017 in eine Pflegestufe eingestuft waren, werden nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht neu begutachtet, sondern in das neue System übergeleitet.
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08/01/17
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