Beratungs- und Prüfbehörde nach dem WTG (ehemals Heimaufsicht)
Die Beratungs- und Prüfbehörde erfüllt die Aufgaben nach dem Wohn-und Teilhabegesetz(WTG) Nordrhein-Westfalen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontrollieren regelmäßig alle Einrichtungen, die unter dieses Gesetz fallen und berät Träger und Leitungskräfte.
Die Zuständigkeit für die Beratungs- und Prüfbehörde ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich geregelt.
Die Überprüfungen der Einrichtungen erfolgen grundsätzlich unangekündigt einmal jährlich. Aufgrund einer Beschwerde(Anlassbezogene Prüfung) durchaus auch öfter.
Weitere Aufgaben der Beratungs- und Prüfbehörde sind:
• Beschwerden und Hinweisen von Bewohnern/innen in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen, Angehörigen Beschäftigten und anderen Personen zu bearbeiten.
• Beratung der überprüften Einrichtung bezüglich der Behebung von festgestellten Mängeln
• Beratung von interessierten Menschen und Organisationen
• Veröffentlichung der Prüfberichte
• Koordinierung der Zusammenarbeit mit MDK und anderen Institutionen
17/07/17
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